Die EU und das Ende der chromblitzenden E61 Brühgruppe?

Diskutiere Die EU und das Ende der chromblitzenden E61 Brühgruppe? im Espresso- und Kaffeemaschinen Forum im Bereich Maschinen und Technik; Letztens habe ich mich darüber informieren lassen, dass es in der EU eine neue Norm gibt, wonach Haushaltsgeräteoberflächen nicht mehr heißer als...

  1. #1 ergojuer, 23.02.2011
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    Letztens habe ich mich darüber informieren lassen, dass es in der EU eine neue Norm gibt, wonach Haushaltsgeräteoberflächen nicht mehr heißer als 65° sein dürfen. Irgendjemand könnte sich ja die Pfoten verbrennen....

    Eben das sei wohl auch der Grund, warum Toaster mittlerweile allesamt mit einer "Cool touch" Oberfläche herauskommen. Und eben deshalb gäbe es mittlerweile allüberall Langschlitztoaster. Bei nem Doppelschlitztoaster müsste man zwischen den beiden Schlitzen eine kühlere Abdeckung schaffen. Geht aber nicht, weil der Bereich unmittelbar im aufsteigenden Hitzestrom liegt.
    Diese Norm bereitet den Herstellern wohl einiges an Kopfzerbrechen bei der Konzeption neu zuzulassender Gerätegenerationen.

    Heute komm ich nun darauf, dass dann ja der ultimativ heiße Brühkopf einer E61 Maschine, der ja auch gerne chromblitzend aus den Chrombombern hervorragt zukünftig abgeschirmt werden müsste!?:shock:

    Hat da sonst schon mal wer was von gehört?
     
  2. #2 asphalt, 23.02.2011
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    Und Herde sind dann nur noch für Niedertemperaturgaren geeignet ?
    Was ist mit den Bügeleisen, Elektrogrills, Raclette u.s.w. ?
     
  3. #3 VolkerS, 23.02.2011
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    Wenns denn stimmt, mal wieder eine von vielen schwachsinnigen EU-Normen/Richlinien. Ich könnte ko..en.

    Gruß,
    Volker
     
  4. #4 pavonist, 23.02.2011
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    Eine mitgelieferte, aber abnehmbare Abdeckung waere eine Moeglichkeit.
    Aber bei 'ner Pavoni wird's noch schwieriger.

    Vielleicht geht's ja, wenn solche heissen Flaechen speziell gekennzeichnet sind?! Durch glaenzenden Chrom z.B. ;-)

    Jetzt noch scharfe Kanten (z.B. an Messern oder Scheren) verbieten, dann bleibt nur noch McDonalds :-(

    Ich verstehe solche Verordnungen ja in Gaststaetten - aber zuhause?!
     
  5. #5 ergojuer, 23.02.2011
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    Ähnlich ungläubig habe ich erst mal nachgefragt. Es gäbe da wohl eine Reihe von Ausnahmefällen. Eine Herdplatte und die Grillfläche des Tischgrills bleiben heiß.
    Ein elektrischer Wasserkocher aber z.B. gehört zukünftig gehäuseisoliert!
    Und bei Waffeleisen wirds richtig haarig...

    Ich habe mal ein wenig gegoogelt aber Normen und Normentwürfe kann man offenbar nicht kostenlos herunterladen. Und für nen Laien wie mich stellen sie sicherlich mehr Kauderwelsch denn Vertsändliches dar.

    Aber diese drei Links zeigen, dass das Thema zumindest en vogue ist. Es gibt hier bestimmt auch Fachleute die mit dem Stichwort "http://www.hansecontrol.de/dienstleistungen/seminare/seminar-details.html?tx_seminars_pi1[showUid]=179" darüber noch weiter googeln mögen:
    http://www.kan.de/uploads/tx_kekandocs/2008-1-Leitfaden-Oberflaechen-d.pdf

    DKE-Gremium auf einen Blick

    Hansecontrol: Seminar-Details[showUid]=179
     
  6. #6 ergojuer, 23.02.2011
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    Du meinst in der Gastroküche? Nö, da gilt das nicht. Dem Profi ist zuzutrauen dass er weiß, wie heiß ein Backofen, eine Friteuse, ein Waffeleisen ist.
    Im Haushaltsbereich wird das anders gesehen. Mag ja auch durchaus sein, dass kleine Kinder sich schon die ganze Handfläche übelst verbrannt haben....
     
  7. #7 pavonist, 23.02.2011
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    Igitt!
     
  8. #8 asphalt, 23.02.2011
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    Vielleicht sollte mal eine EU-Verordnung für gefahrlose Schusswaffen erlassen werden.
    Wäre einfach durch Zuschweissen des Laufs realisierbar.
     
  9. #9 pavonist, 23.02.2011
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    Nee,
    ich denke mehr an den oeffentlich zugaenglichen Bereich.

    Klassiker:
    Kind fasst auf dem Weg zum Klo den glaenzenden Stapel Warmhalteplatten (frueher - tm) mal probeweise an.
     
  10. G.A.S.

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    Dieses Problem gab es auch schon bei den Hifi-Röhrenverstärkern, die ja auch sehr heiß werden.
    Ab einem bestimmten Baujahr, hatten die alle ein Gitter über den Röhren.
    Dieses wird dann auch überwiegend von den Benutzern demontiert.
    So könnte ich es mir dann auch an den E61-Chromdivas vorstellen. ;-)

    v.G., Günter
     
  11. #11 dergitarrist, 23.02.2011
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    Dass die Pavoni in Deutschland noch verkauft werden darf, wundert mich eh schon länger... :D
     
  12. #12 NewBarista, 23.02.2011
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    AW: Die EU und das Ende der chromblitzenden E61 Brühgruppe?

    Prinzipiell finde ich den Verbraucherschutz durch Gebote für Hersteller gut. Es ist mir nämlich nicht ersichtlich wieso ein Wasserkocher aussen brühend heiss sein muss. Hab mir an sowas auch schon die Finger verbrannt.

    Wenn man der Industrie keinen engen Regeln vorsetzt scheisst sie auf die Unverzehrtheit der Kunden.


    Ich frage mich nur. Wieso werden manche Bereiche so streng angegangen aber den Lebensmittelnkonzernen wird alles erlaubt? Wieso darf auf Produkten "kein Zucker" stehen obwohl Dextrose, Fructose und Maltose drin ist ? Wieso dürfen frische Früchte auf einem Joghurt sein, der keine Frucht und noch nichtmal Fruchtsaft je sah ?

    Bevor so etwas nicht verboten ist sollten sie die Haushaltsgeräte schon in Ruhe lassen.
     
  13. #13 Holger Schmitz, 23.02.2011
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    Das ist bei der LaPavoni in der Tat heftig, noch schlimmer finde ich jedoch dass man den Deckel abschrauben kann wenn noch Druck auf dem Kessel ist.

    Aber vielleicht sollten wir hier gar nicht weiter diskutieren, nicht das wir hier noch einen EU-Spitzel in den eigenen Reihen haben... :cool:

    Auf den E61ern ist ja schon seit einiger Zeit ein Aufkleber drauf der auf "heiß" hinweist. Interessanterweise befühlen viele Leute ausgerechnet deswegen die Brühgruppe und wundern sich dass es wirklich heiss und nicht nur warm ist...

    Grüße
    Holger (der sich fragt wie lange noch federunterstütze Handhebelmaschinen verkauft werden dürfen - die hochschnellenden Hebel können einen auch ausknocken)
     
  14. #14 mikewett, 23.02.2011
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    Das fragst du am Besten die Lobbyisten von Nestle und Co. [​IMG]

    mikewett
     
  15. #15 mr.smith, 23.02.2011
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    AW: Die EU und das Ende der chromblitzenden E61 Brühgruppe?

    Nun kann ich mich ja outen als offiziellen EU-Spitzel.
    Extra ausgebildet im kaffeebrauen um ins kaffee-Netz eingeschleust zu werden.
    [​IMG]
    Auszug aus der geheimen EU-Akte:
    Das Ziel ist - alles auf Instantgetränkeautomaten umzustellen.
    Diese Getränke kommen dann nur noch lauwarm heraus und keiner kann sich verbrennen.
    Ein weiteres Ziel der EU ist es durch solche Verordnugen die bürger zu entmündigen und generell das Denken abzuschaffen !
    (Ist ja auch gefählich - es könnte ja was passieren wenn jemand sebständig denken muss)


    SO - nun wisst Ihrs :cool:.
    (aber nix weitersagen sonst bin ich meinen Job los)

    Gruß
    Der EU-reichsspitzel in Ausbildung
     
  16. #16 asphalt, 23.02.2011
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    AW: Die EU und das Ende der chromblitzenden E61 Brühgruppe?

    Kannst du mich bitte auf deine Ignorier-Liste setzen, damit ich nicht nach Libyen ausgewiesen werde.

    Danke und Gruß Jens
     
  17. #17 mr.smith, 23.02.2011
    Zuletzt bearbeitet: 23.02.2011
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    AW: Die EU und das Ende der chromblitzenden E61 Brühgruppe?

    NIXDA - alle notiert und gespeichert ! :cool:
    ( Ignorier-Liste - tzss.. wokämadenndahin)

    Als EU-Vorbild habe ich nicht viel nachgedacht (!!!) -
    und schnell alle chromblitzenden heißen Teile mit Billa-Sackerl abgedeckt.


     
  18. #18 paraglider, 23.02.2011
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    AW: Die EU und das Ende der chromblitzenden E61 Brühgruppe?

    Für alle, die das Thema ernsthaft interessiert ein bisschen was zum Lesen:
    Hab auch mal etwas gegoogelt und Folgendes gefunden:

    Der Auslöser dürfte diese EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 sein: EUR-Lex - 32006L0095 - DE
    Da steht in Artikel 1:
    Als elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Richtlinie gelten elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind.​
    Besagter Anhang II lautet:
    Betriebsmittel und Bereiche, die nicht unter diese Richtlinie fallen
    Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosibler Atmosphäre,
    Elektro-radiologische und elektro-medizinische Betriebsmittel,
    Elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen,
    Elektrizitätszähler,
    Haushaltssteckvorrichtungen,
    Vorrichtungen zur Stromversorgung von elektrischen Weidezäunen,
    Funkentstörung,
    Spezielle elektrische Betriebsmittel, die zur Verwendung auf Schiffen, in Flugzeugen oder in Eisenbahnen bestimmt sind und den Sicherheitsvorschriften internationaler Einrichtungen entsprechen, denen die Mitgliedstaaten angehören.
    So weit so gut. Nun steht da aber in Artikel 2:
    1. Die Mitgliedstaaten treffen alle zweckdienlichen Maßnahmen, damit die elektrischen Betriebsmittel nur dann in Verkehr gebracht werden können, wenn sie — entsprechend dem in der Gemeinschaft gegebenen Stand der Sicherheitstechnik — so hergestellt sind, dass sie bei einer ordnungsgemäßen Installation und Wartung sowie einer bestimmungsgemäßen Verwendung die Sicherheit von Menschen und Nutztieren sowie die Erhaltung von Sachwerten nicht gefährden.​
    Die Phrase "Die Mitgliedstaaten treffen ..." kommt mehrfach vor.

    D.h. die EU hat den Ball an die Mitgliedstaaten weitergeschupft. Die müssen Regelungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie treffen.

    Wenn nun so eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgewandelt wird, wird diese EU-Richtlinie in dem Gesetz normalerweise zitiert. D.h. man findet das jeweilige Gesetz indem man nach der Richtlinien-Nummer (2006/95/EG) sucht.

    In Österreich wurde diese EU-Richtlinie durch die Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 umgesetzt.

    Wenn man da jetzt hinein schaut, sieht man, dass diese Richtlinie nicht für Haushaltsgeräte gilt :) In Österreich steht heißen E61-Gruppen scheinbar derzeit nichts im Wege (es sei denn, es gibt noch ein anderes Gesetz, das die EU-Richtlinie umsetzt, aber nicht zitiert und daher von mir nicht gefunden wurde).

    In Deutschland wurde diese EU-Richtlinie offenbar durch die "Erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz" umgesetzt. Und die ist praktisch wortgleich zur EU-Richtlinie.

    In der EU-Richtlinie wird aber auch auf "harmonisierte Normen" verwiesen und darauf, dass die Mitgliedstaaten bei Fehlen dieser Normen sinngemäß "alles tun müssen, damit diese Richtlinie erfüllt wird". D.h. da dürfte noch nicht alles ausdiskutiert sein und bekanntermaßen stirbt die Hoffnung zuletzt :-D

    Grüße,
    Michael
     
  19. #19 mr.smith, 23.02.2011
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